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   OLG München, 25.10.2006 - 34 Sch 22/06   

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OLG München, 25.10.2006 - 34 Sch 22/06 (https://dejure.org/2006,84590)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2006 - 34 Sch 22/06 (https://dejure.org/2006,84590)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 34 Sch 22/06 (https://dejure.org/2006,84590)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 34 Sch 22/06
    Darauf, ob die in dem Schiedsspruch getroffene Verzugsregelung überhaupt vollstreckungsfähig ist, kommt es ebenfalls nicht an (BGH WM 2006, 1121).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 34 Sch 22/06
    Es gilt jedoch, auch im Verhältnis zum innerstaatlichen Recht, das Meistbegünstigungsprinzip, wonach auf das anerkennungsfreundlichere Regelwerk zurückzugreifen ist (BGH NJW-RR 2004, 1504; BayObLGZ 2000, 233; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1061 Rn. 6 und 7).
  • BayObLG, 11.08.2000 - 4Z Sch 5/00

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2006 - 34 Sch 22/06
    Es gilt jedoch, auch im Verhältnis zum innerstaatlichen Recht, das Meistbegünstigungsprinzip, wonach auf das anerkennungsfreundlichere Regelwerk zurückzugreifen ist (BGH NJW-RR 2004, 1504; BayObLGZ 2000, 233; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1061 Rn. 6 und 7).
  • OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Gegenstandswert bei der Vollstreckbarerklärung

    Soweit der Senat in der Vergangenheit verschiedentlich die in inländischen wie ausländischen Schiedssprüchen betragsmäßig zuerkannten Kosten in die Streitwertbemessung einbezogen hat (vgl. z. B. Beschlüsse vom 25.10.2006, 34 Sch 022/06; vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 = OLG-Report 2007, 684, dazu kritisch Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 2775; Beschluss vom 29.8.2007, 34 Sch 012/07), wird hieran nicht mehr festgehalten.
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